Besucher- und Betriebsordnung der Burg Eger
Das Betreten der Burg Eger wird durch die Befolgung von Weisungen der Burgangestellten und der unten angeführten Besucher- und Betriebsordnung bedingt.
Artikel 1 – Besuchszeiten
Januar - Februar - März | Sa - So | 10:00 - 15:00 |
April - Mai | Di - So | 10:00 - 17:00 |
Juni - Juli - August | Di - So | 10:00 - 18:00 |
September - Oktober | Di - So | 10:00 - 17:00 |
November - Dezember | Sa - So | 10:00 - 15:00 |
Artikel 2 - Eintrittspreise
VOLLSTÄNDIGER EINTRITT: | 120 Kronen |
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HALBER EINTRITT: (KINDER 6 – 15, STUDENTEN, RENNER 65+) | 60 Kronen * |
FAMILIENKARTE: (2 ERWACHSENE + 2 KINDER) | 300 Kronen |
KINDER UNTER 6 JAHREN, SENIOREN, ZTP/P: | Kostenlos * |
*Ermäßigte Eintrittspreise werden nach Vorlage eines den Ermäßigungsanspruch nachweisenden Ausweises (Studentenausweis, Behindertenausweis u. ä.) gewährt.
- Nach Bezahlung des Eintrittsgeldes erhält der Besucher eine Eintrittskarte.
- Diese Eintrittskarte berechtigt ihn zum einmaligen Besuch des Objektes.
- Die Rückgabe einer bereits bezahlten Eintrittskarte ist nicht möglich.
- Mit dem Kauf der Eintrittskarte verpflichtet sich der Besucher, der Besucherordnung und Weisungen der Burgangestellten Folge zu leisten.
Artikel 3 – Besichtigung des Kulturdenkmals
Kinder unter 15 Jahre dürfen das Objekt nur in Begleitung einer erwachsenen Person betreten, die für ihr Verhalten im Einklang mit Anweisungen der Besucherordnung verantwortlich ist.
Personen, die der Trunkenheit oder des Genusses von Betäubungsmitteln dringend verdächtig sind, ist das Betreten des Geländes untersagt.
Artikel 4 – Schutz des Kulturdenkmals und Sicherheit der Sammlungen
Die Besucher sind verpflichtet Weisungen der Burgangestellten Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die im Interesse der Besuchersicherheit, des Schutzes des Objektes und der Sammlungen erlassenen Weisungen oder Instruktionen wird der Besucher ohne Anspruch auf Eintrittsgeldrückerstattung aus dem Objekt ausgewiesen und ist zum sofortigen Verlassen des Objekts verpflichtet. Außerdem stellt sich der Besucher der Gefahr einer Sanktionsverhängung laut allgemein verbindlichen Vorschriften aus.
Jegliche Beschädigung und Gefährdung des Objektes, seiner Sammlungen oder des sonstigen Staats- oder Privatvermögens im Objekt und auf seinem Gelände ist verboten.
Verboten ist insbesondere:
- das Berühren von ausgestellten Gegenständen
- das Beschreiben oder Bemalen der Mauern und Wände oder ihre sonstige Beschädigung
- das Essen und Trinken in den Interieurs, ihr Betreten mit Eis, Getränken, Zigaretten u. ä.
- das Rauchen in allen Räumlichkeiten des Objektes und die Manipulierung mit offenem Feuer und Licht im ganzen Objekt und auf seinem Gelände
- das Betreten verbotener Stellen (Aufenthalt außerhalb der Sicherheitsgelände auf der Burgmauer u. ä.)
- das freie Herumlaufen von Hunden und anderen Tieren im Objekt und auf seinem Gelände ist verboten, ihr Zugang in die Ausstellungen ist untersagt.
- sonstige Ruhe- und Ordnungsstörungen
Für den Verstoß gegen die Besucherordnung und für den verursachten Schaden haftet der Besucher gemäß allgemein verbindlichen Vorschriften der Objektverwaltung.
Artikel 5: Fotografieren und Filmen
Fotografieren und Filmen durch Privatpersonen ist im Objekt und auf seinem Gelände erlaubt, wenn es nicht durch ein Fotoverbot-Schild verboten ist.
Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke ist aufgrund eines schriftlichen Antrags durch die Objektverwaltung zu genehmigen.
Artikel 6 – Schlussbestimmungen
Wünsche, Lobsprüche, Beschwerden und Anmerkungen können Besucher im Besucherbuch, welches Ihnen auf Verlangen vorgelegt wird, direkt im Objekt schriftlich zum Ausdruck bringen.
Besucher können sich außerdem mündlich, schriftlich oder telefonisch an den Burgverwalter wenden: PhDr. Tomáš Dostál, nám. Krále Jiřího z Poděbrad 14, 350 20 Cheb, Tel.: +420 602 169 298, E-Mail: dostal@cheb.cz, kastelan@hrad-cheb.cz.
- Für den Verstoß gegen die Besucherordnung und für die verursachten Schäden haftet der Besucher gemäß allgemein verbindlichen Vorschriften der Objektverwaltung.
- Die Verantwortung der Objektverwaltung für eventuelle Besuchern entstandene Schäden unterliegt allgemein verbindlichen Vorschriften.
- Die Burgverwaltung übernimmt keine Verantwortung für den Verlust liegengelassener oder abgelegter Sachen.
- Ausnahmen von der Besucherordnung können in begründeten Fällen von der Objektverwaltung genehmigt werden.
Diese Besucherordnung tritt mit dem 31.3.2012 in Kraft.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns, bitte.
Adresa hradu
Hrad Cheb
Dobrovského 21
350 02 Cheb
GPS: N 50° 4.85930', E 12° 21.97352'